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   BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00   

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https://dejure.org/2000,4782
BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00 (https://dejure.org/2000,4782)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2000 - 3 StR 178/00 (https://dejure.org/2000,4782)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00 (https://dejure.org/2000,4782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 52 Abs. 1, § 181 a
    Tatbegriff bei der Zuhälterei

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 170
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00
    Bei der gegen die Nebenklägerin gerichteten Zuhälterei nach § 181 a StGB handelt es sich um ein Dauerdelikt (BGHSt 19, 107, 109; 39, 390, 391; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 499/99

    Förderung der Prostitution

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00
    Das jeweilige Zuführen eines neuen Partners könnte nur dann ein erneutes Bestimmen zur Fortsetzung der Prostitution sein, wenn die Nebenklägerin den Willen gehabt hätte, die Prostitution zu beenden (BGH, Beschl. vom 11. Februar 2000 - 3 StR 499/99; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 180 a Rdn. 25).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00
    Bei der gegen die Nebenklägerin gerichteten Zuhälterei nach § 181 a StGB handelt es sich um ein Dauerdelikt (BGHSt 19, 107, 109; 39, 390, 391; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00
    Bei der gegen die Nebenklägerin gerichteten Zuhälterei nach § 181 a StGB handelt es sich um ein Dauerdelikt (BGHSt 19, 107, 109; 39, 390, 391; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Gewerbsmäßigkeit verlangt darüber hinaus die Absicht, durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22; vom 14. September 2022 - 4 StR 55/22), wobei allein das Zuführen weiterer Kunden für eine neuerliche Verwirklichung des auf Wiederholung angelegten Tatbestandes regelmäßig nicht ausreicht; anders verhält es sich, wenn die Prostituierte zwischenzeitlich den Willen entwickelt hat, die Prostitution zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 (zu § 180b StGB aF); Schönke/Schröder/Eisele, Strafgesetzbuch, 30. Aufl., § 232a Rn. 11) oder eine qualitative Änderung erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 184 f. (zu § 180b StGB aF); vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03, NStZ 2004, 682, 683 (zu § 181 StGB aF)).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Ein Veranlassen zur Fortsetzung liegt zum einen vor, wenn die der Prostitution nachgehende Person, die - nach den Vorstellungen des Täters - den Willen hat, diese Tätigkeit zu beenden, zum Weitermachen gebracht wird (s. BGH, Urteil vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99, aaO, S. 163; Beschlüsse vom 11. Februar 2000 - 3 StR 499/99, NStZ 2000, 368, 369; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 f.; Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340 f.).
  • LG Schweinfurt, 20.05.2021 - 1 KLs 12 Js 8837/20

    Strafrahmenverschiebung bei Zwangsprostitution wegen Aufklärungshilfe

    Obgleich die Nebenklägerin bei mehreren Gelegenheiten im Zeitraum vom 26.07.2020 bis 31.07.2020 die Prostitution ausgeübt und fortgesetzt hat, liegt entgegen der Anklageschrift nur eine Tat im Rechtssinne vor, weil diese mehrfache Ausübung der Prostitution jeweils auf einem einheitlichen vorher gefassten Entschluss beruhte (BGH, Beschluss vom 14.06.2000 - Az. 3 StR 178/00).
  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an

    Dabei kann bereits das Schaffen einer neuen Gelegenheit ein Bestimmen zur Fortsetzung der Prostitution sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170, 171).
  • BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10

    Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Zuhälterei; schwerer Menschenhandel

    Dies ist aber anders, wenn die Prostituierte den Willen hat, ihre Tätigkeit zu beenden, und die dirigierende Zuhälterei erst wieder einsetzen kann, nachdem dieser Wille überwunden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 170).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01

    Schwerer Menschenhandel (Vollendung); Tateinheit; Tatmehrheit; Vergewaltigung;

    Allein dadurch, daß er der Nebenklägerin danach weitere Freier zuführte, hätte der Angeklagte K. sich nicht erneut nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 170, 171).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Erfasst werden daher Fälle, in denen der Täter eine Prostituierte, die ihre Tätigkeit aufgeben (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 170 [zu § 180b StGB a.F.]) oder einschränken will, zu deren Fortführung (im bisherigen Umfang) veranlasst oder eine Prostituierte gegen ihren Willen zu einer intensiveren Form der Prostitutionsausübung bringt (vgl. BGHSt 42, 179; zum Ganzen vgl. Eisele, a.a.O., § 232 StGB Rdn. 14; Fischer, a.a.O., § 232 StGB Rdn. 5a).
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